Über zwei Wochen hinweg wurden vom 27.2. bis 10.3. im „SynergieQuartier“ sechs Stresstests durchgeführt. Dabei wurden vorab bestimmte Stunden definiert, an denen Strom für Feldtestteilnehmende kostenlos war. Diese Zeitpunkte wurden den Teilnehmenden vorab kommuniziert, mit der Bitte speziell zu diesen Zeiten das Elektrofahrzeug zu laden.
Ziel dieses Experiments war es, basierend auf realen Daten eine maximale Netzbelastung zu realisieren, ohne Annahmen zur Gleichzeitigkeit der Ladevorgänge zu treffen.
Die Leistungen an den Netzanschlusspunkten der Haushalte wurden verwendet, um anschließend die Netzbelastung des simulierten Niederspannungsnetzes zu berechnen.
In der ersten Woche konnte uneingeschränkt geladen werden. In der zweiten Woche wurde der Netzbetreibereingriff nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) praxisnah getestet:
Sobald die Maximalleistung der Haushalte ihr vorläufiges Maximum erreicht hatte, wurde von beegy die maximale Leistung am Netzanschlusspunkt auf 7 A begrenzt, was etwa den 5 kW entspricht, die derzeit in der Konsultation der Bundesnetzagentur zu §14a EnWG diskutiert werden. Wurde diese Leistung für den gesamten Haushalt überschritten, wurde die Leistung der Ladestation reduziert oder die Ladestation ganz abgeschaltet. Der Effekt auf die Transformatorauslastung ist in der Grafik zu sehen:
Die Leistungsbegrenzung hat wie zu erwarten einen deutlichen Entlastungseffekt auf das Netz. Zu sehen ist die Transformatorauslastung am 27.2. ohne Leistungsbegrenzung und am 3.3. mit der Begrenzung der Ladeleistung ab 19:18 Uhr. Zu sehen ist auch, wie nach dem Ende der Begrenzung um 19:45 Uhr die Netzauslastung wieder deutlich ansteigt. Diese Nachholeffekte dürfen nicht vernachlässigt werden.
Eine weitere Erkenntnis ist auch, dass das vorliegende Netz selbst in dieser außergewöhnlichen Situation auch ohne Einschränkung der Ladeleistung nicht überlastet worden wäre.